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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Büroservice Brigitte Gebel und dem Auftraggeber. Sie gelten auch für Folgegeschäfte, auch wenn nicht erneut darauf hingewiesen und nicht erneut die Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafft wurde. Die Gültigkeit anderer Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, soweit diese mit diesen AGB nicht übereinstimmen oder durch Büroservice Brigitte Gebel ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Büroservice Brigitte Gebel ist berechtigt bei Nichteinhaltung der AGB, insbesondere bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, vorliegende Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder zu stornieren.

2. Angebot / Preise

Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Alle Preise verstehen sich in Euro und sind Nettopreise zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Stornierung von Aufträgen durch den Auftraggeber berechtigen Büroservice Brigitte Gebel erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Es gelten die am Tage der Auftragserteilung gültigen Preise. Preisänderungen bleiben vorbehalten, bedürfen aber in jedem Fall der Schriftform.

3. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind umgehend fällig und innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge durch Überweisung zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist Büroservice Brigitte Gebel berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe des derzeit allgemein gültigen Zinssatzes eines Kontokorrentkredites zu berechnen. Eventuelle Kosten eines außergerichtlichen Inkassoverfahrens bei nicht fristgemäßer Bezahlung gehen in voller Höhe zu Lasten des Auftraggebers. Bei umfangreichen Aufträgen kann Büroservice Brigitte Gebel einen angemessenen Vorschuss verlangen. Werden Teillieferungen vereinbart, so erfolgt die Rechnungslegung für die erbrachte Leistung jeweils mit der entsprechenden Teillieferung.

4. Vertrag / Widerrufsrecht

Der Auftraggeber erteilt seinen Auftrag in schriftlicher Form. Ein Auftrag gilt nur als angenommen, wenn die Auftragsannahme von Büroservice Brigitte Gebel schriftlich bestätigt wurde. Als schriftliche Bestätigung gilt auch eine Bestätigung in Form einer E-Mail. Mit Bestätigung der Auftragsannahme tritt der Vertrag zwischen Büroservice Brigitte Gebel und dem Auftraggeber in Kraft. Der Auftraggeber hat bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Büroservice Brigitte Gebel das Recht, den Auftrag zu widerrufen. Ein Widerruf des Auftrags bedarf der Schriftform. Büroservice Brigitte Gebel behält sich vor, die Auftragsannahme jederzeit, ohne Angaben von Gründen, abzulehnen.

5. Pflichten des Auftraggebers

Besondere Ausführungswünsche (Datenformat, Ausgabemedium, Anzahl der Ausfertigungen u. s. w. ) teilt der Auftraggeber Büroservice Brigitte Gebel bei Auftragserteilung mit. Die zur Ausführung des Auftrages notwendigen Datenträger, Informationen und Unterlagen (Schreibvorlagen, Abkürzungserläuterungen u. s. w. ) hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Büroservice Brigitte Gebel ist nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Auftraggeber seinen vorgenannten Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Der Anspruch auf Vergütung und Ersatz, der durch die unterlassene Mitwirkungspflicht des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie eines eventuell entstandenen Schadens bleibt auch dann bestehen, wenn Büroservice Brigitte Gebel von seinem Kündigungsrecht nicht Gebrauch macht. Büroservice Brigitte Gebel können Fehler, die sich aus der Nichtbeachtung der vorgenannten Pflichten des Auftraggebers ergeben, nicht angelastet werden. Insbesondere haftet Büroservice Brigitte Gebel nicht für Leistungsverzögerungen oder Ausführungsmängel, welche durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung, unverständliche Diktate oder Fehler in den Kundenvorlagen entstehen. Der Auftraggeber hat alle ihm vom Büroservice Brigitte Gebel übermittelten Schreiben und e-mails zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten bzw. zu beantworten. Arbeitsergebnisse hat er auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen und Einwendungen dagegen dem Büroservice Brigitte Gebel unverzüglich mitzuteilen.

6. Leistungsverzögerungen / Fristen / Abnahme

Als Ausführungstermin wird der jeweils vom Auftraggeber angegebene Fertigstellungstermin festgelegt. Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
Sind die notwendigen Angaben und Unterlagen nicht rechtzeitig vorhanden, verlängert sich die Frist dementsprechend. Büroservice Brigitte Gebel kann von dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermin abweichen, wenn sich der Auftrag als außerordentlich umfangreich erweist oder besondere Schwierigkeiten aufweist. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Büroservice Brigitte Gebel die Erbringung der geschuldeten Leistung wesentlich erschweren oder grob fahrlässig verursacht wurden, hat Büroservice Brigitte Gebel nicht zu vertreten. Büroservice Brigitte Gebel ist in diesen Fällen berechtigt, die Lieferung/Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Vorlaufzeit, zu verschieben. Die erstellten Daten werden dem Auftraggeber, je nach Absprache, per E-Mail übersandt, auf einem Speichermedium (Diskette, CD-ROM, ... ) per Post geliefert oder persönlich übergeben. Der Versand oder die elektronische Übermittlung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Daten oder für deren Verlust sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem nicht elektronischen Transportweg haftet Büroservice Brigitte Gebel nicht. Kommt Büroservice Brigitte Gebel mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Büroservice Brigitte Gebel eine vom Auftraggeber gesetzte Nachfrist nicht einhält.

7. Ausführung / Mängelbeseitigung / Haftung / Gewährleistung

Büroservice Brigitte Gebel versichert, alle Aufträge mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Es wird jedoch keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch Irrtümer in gelieferten Daten verursacht wurden, übernommen. Dies gilt sowohl gegenüber dem Auftraggeber als auch gegenüber Dritten.
Offensichtliche Mängel werden nur berücksichtigt, wenn der Auftraggeber diese innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Leistung schriftlich anzeigt. Nach Ablauf dieser Frist verzichtet der Auftraggeber auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel zustehen könnten. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige aus. Das Beanstandungsrecht des Auftraggebers erlischt, wenn der Auftraggeber das gelieferte Produkt bearbeitet hat oder bearbeitet lassen hat, und/oder falls der Auftraggeber das gelieferte Produkt einer dritten Partei übergeben hat. Bei nachweisbaren Fehlern in den von Büroservice Brigitte Gebel bearbeiteten Daten hat der Auftraggeber einen Anspruch auf kostenlose Nachbesserung des Produktes. Grundlage der Nachbesserung ist die vertraglich vereinbarte Leistung. Eine Minderung des Preises ist bei Einigung beider Vertragsparteien möglich. Bezüglich der Art der Versendung übernimmt Büroservice Brigitte Gebel keinerlei Haftung.
Die Haftung vom Büroservice Brigitte Gebel für Schäden, die durch seine Person verursacht sind, abgesehen von der Herbeiführung des Schadens infolge grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, ist begrenzt auf insgesamt höchstens den Wert eines durchschnittlichen dreifachen Monatsrechnungsbetrages für einen vollständigen Auswertungsmonat ohne Umsatzsteuer. Jede weitergehende Haftung des Büroservice Brigitte Gebel, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen. Der Schadensersatzanspruch des Kunden verjährt nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist.

8. Aufbewahrungspflicht

Der Büroservice Brigitte Gebel hat Handakten auf die Dauer von sieben Jahren nach Beendigung des Auftrages aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Ablauf des Zeitraumes, wenn der Büroservice Brigitte Gebel den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, diese Akten in Empfang zu nehmen und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen 6 Monaten, nachdem er die Aufforderung erhalten hat, nicht nachgekommen ist.
Zu den Handakten in diesem Sinne gehören alle Schriftstücke, die der Büroservice Brigitte Gebel aus Anlass des Auftrages vom Auftraggeber oder für ihn erhalten hat. Dieses gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen dem Büroservice Brigitte Gebel und dem Auftraggeber und für Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere.
Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrages, hat der Büroservice Brigitte Gebel dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der Büroservice Brigitte Gebel kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
Die Aufbewahrungspflicht des Büroservice Brigitte Gebel für Datenträger, Listen und Speicherinhalte endet einen Monat nach Aushändigung der jeweiligen gedruckten monatlichen Auswertungen oder einen Monat nach Beendigung dieses Vertrages.

9. Vertraulichkeit / Datenschutz

Büroservice Brigitte Gebel versichert, vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassene Informationen und Daten absolut vertraulich zu behandeln. Aufgrund der elektronischen Übermittlung von Daten zwischen Büroservice Brigitte Gebel und dem Auftraggeber kann ein absoluter Schutz von vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleistet werden. Es ist nicht auszuschließen, dass Dritte unbefugt auf elektronischem Weg Zugriff auf die übermittelten Daten und Informationen nehmen.

10. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht

Erfüllungsort für die Leistung und Zahlung ist der derzeitige Firmensitz von Büroservice Brigitte Gebel. Bis auf weiteres ist dies Altlandsberg, OT Gielsdorf. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung ist das für den Firmensitz zuständige Gericht. Bis auf weiteres ist dies Altlandsberg. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Büroservice Brigitte Gebel und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Sonstiges

Zusatzvereinbarungen bedürfen immer der Schriftform. Mündliche Absprachen gelten nicht. Die Schriftform ist auch durch E-Mail oder Telefax erfüllt.

12. Salvatorische Klausel

Sofern eine der Bedingungen durch Aufhebung oder rechtliche Unwirksamkeit ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, bleiben die übrigen Bedingungen gültig.


Stand: Januar 2015
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